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Neue Erwartungen kommen mit der freihändigen Bearbeitung
3. Mai 2017
BIC-Magazin, Mai 2017
Im Jahr 2017 sehen wir, dass immer mehr Werke, Raffinerien, Bergbaubetriebe sowie Produktions- und Wartungsanlagen ihre Anforderungen ändern, um freihändige Bearbeitungsmaschinen einzusetzen. Die Richtlinie lautet in etwa wie folgt: „Es dürfen keine Bearbeitungsvorgänge mit handbetriebenen Maschinen durchgeführt werden, wenn für die jeweilige Bearbeitung eine freihändige Maschine zur Verfügung steht.“ Diese Betriebe haben freihändige Geräte in Aktion gesehen und verstehen die klaren Sicherheitsvorteile für Bediener und Auftragnehmer.
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